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Allgemeine Geschäftsbedingungen DairyLine Vertriebsges.

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten - in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung - für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, im Folgenden auch „Kunde(n)“ oder „Sie“ genannt und der Dairyline Farmtechnik GmbH, Im Glin 2c, 23827 Wensin-Garbek, vertreten durch die Geschäftsführung: Anke Frahm und Timo Schmidt, im Folgenden „Dairyline“., „uns“ oder „wir“ genannt. Die Bezeichnung „Kunde“ beinhaltet sämtliche Geschlechter, sofern möglich.

Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden AGB.Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten daher nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.

 2. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
Durch verbindliche Anfrage über die Website bzw. den Onlineshop von Dairyline oder mittels E-Mail, Fax oder Telefon gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des jeweiligen Produkts ab (Bestellung). Kein Angebot wird durch eine unverbindliche Verfügbarkeitsanfrage oder bei rein informatorischen Anfragen abgegeben, die keinen Willen zum Kauf eines Produktes bekunden.
Hinweise zum Ablauf des Bestellprozesse finden Sie hier: http://www.shop.zitzengummis-billiger.de/hilfe Ein Vertragsschluss kommt erst mit Versand der Bestellbestätigung durch uns über die hierin aufgeführten Produkte oder deren Lieferung zustande. Wir sind berechtigt, einzelne, nicht vorhandene Produkte aus der Bestellung des Kunden herauszunehmen. Der Kunde wird hierauf entsprechend in der Bestellbestätigung hingewiesen. Über nicht verfügbare Produkte kommt kein Vertrag zustande.

3. Produktabweichungen

Die angegebenen Werte (Maße, Abbildungen und sonstige Angaben) sind als Durchschnittswerte anzusehen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Dairyline empfiehlt Kunden daher eine vorherige Beratung.

Sachmängel- und sonstige Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

 

4. Preise und Zahlung / Aufrechnung

Die angegeben Preise verstehen sich ab Werk oder Lager zzgl. Fracht und der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Sie sind gültig innerhalb des u. a. in der Preisliste angegebenen Zeitraums.

Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung) als vereinbart. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten und rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderungen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zu unserer Forderung stehen, aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind.

Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z. B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insb. Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Werden die Liefergegenstände mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen. Ist bei der Verbindung oder Vermischung die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig das Miteigentum an der neuen Sache überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns.

Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

6. Lieferung und Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

Die Lieferzeit beträgt 2 bis 10 Werktage. Die Lieferfrist beginnt mit dem Vertragsschluss und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Sofern der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten Feiertag fällt, so gilt der nächste Werktag als Fristende.

Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen.

Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf ihn über.

7. Haftung

Dairyline haftet im Falle grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte. In Fällen leichter Fahrlässigkeit nur aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist. Die Haftung in diesem Fall besteht jedoch stets nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist auf […] EUR pro Schadensfall begrenzt.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht für Ansprüche aufgrund der Verletzung datenschutzrechtlicher Regelungen, insb. solcher der EU - Datenschutz-Grundverordnung (EU - DSGVO). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ebenso bleibt die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz hiervon unberührt.

8. Gewährleistung

Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist. Eine solche Obliegenheit gilt nur, soweit ein Mangel im Rahmen stichprobenartiger Überprüfungen angemessenen Umfangs erkennbar war.

Im Fall von Pflichtverletzungen durch uns, insbesondere bei mangelhaften Leistungen, können Sie jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen derzeit insbesondere folgende Rechte geltend machen:

  • Nacherfüllung
  • sowie unter den weitergehenden gesetzlichen Voraussetzungen:
  • Minderung der Vergütung oder
  • Schadensersatz für vergebliche Aufwendungen oder
  • Ersatz in dem Rahmen der Selbstvornahme entstandenen erforderlichen Aufwendungen oder
  • Rücktritt vom Vertrag und/oder
  • Schadensersatz statt der Leistung oder
  • Schadensersatz für vergebliche Aufwendungen.

Im Fall der Nacherfüllung steht uns das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung zu, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl und wurde vom Kunden eine angemessene Frist gesetzt, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nachbesserung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als endgültig fehlgeschlagen, sondern die Anzahl der Nachbesserungsversuche steht uns innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

Bei einer Pflichtverletzung durch uns kann der Kunde die Folgen der Pflichtverletzung nach fruchtlosem Ablauf einer durch ihn gesetzten angemessenen Nachfrist alternativ auch auf unsere Kosten selbst beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen lassen. Sind hierfür Unterlagen oder Daten erforderlich, die sich in unserem Besitz befinden, sind wir verpflichtet, diese unverzüglich kostenfrei an den Kunden zu übergeben.

Wird der Kunde von seinem Abnehmer oder einem Verbraucher wegen eines Mangels der gelieferten Ware, der bereits bei Gefahrübergang vorhanden war oder von einem Verbraucher als Endabnehmer reklamiert wurde, in Anspruch genommen, bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden gegenüber uns nach §§ 478, 479 BGB unberührt.

9. Rücktritt und Kündigung

Für dann Fall des Eintritts besonderer Umstände haben wir das Recht, diesen Vertrag zu kündigen oder von diesem Vertrag zurückzutreten. Besondere Umstände liegen insbesondere vor bei Lieferverzögerungen der Zulieferer von mehr als 4 Wochen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder der Ablehnung mangels Masse wiederholtem Zahlungsverzug (mehr als 2 mal) des Kunden

 

10. Datenschutz

Sämtliche Informationen in Bezug auf die Verarbeitung (personenbezogener) Daten sowie über Ihre Rechte in diesem Zusammenhang entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt „Datenschutz“ auf unserer Website.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen unsererseits und alle weiteren Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist der Sitz unseres Unternehmens. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieses Vertrages beinhalten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung bzw. Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien, die aus diesem Vertragsverhältnis entstehen, ist der Sitz unseres Unternehmens.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. An Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Dairyline Farmtechnik GmbH

Stand: September 2018

 

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